Rückgabe oder Übernahme - Was passiert nach Ablauf der Leasinglaufzeit?
Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit, wird das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft bzw. den Leasinggeber zurückgegeben. Bei der Rückgabe wird geprüft, ob sich das geleaste Fahrzeug in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Hierbei sind dem Alter und der Laufzeit entsprechende Gebrauchsspuren erlaubt. Welche Schäden und Abnutzungen im Rahmen des Zulässigen liegen, wird im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Überschreitet das Fahrzeug an bestimmten Stellen den vertraglich festgelegten Schadensgrad, so ist eine Entschädigung in Form einer Nachzahlung fällig. Der Leasingnehmer ist somit bei Rückgabe eines Fahrzeugs in einem nicht vertragsgemäßen Zustand verpflichtet, für die Instandhaltung oder für den Wertverlust aufzukommen.
Worauf sollte man besonders bei der Rückgabe achten?
Vor allem bei Kratzern, Dellen oder Beulen wird man sehr gerne zur Kasse geboten. Auch im Innenraum sollte man vorsichtig sein, da auch hier nach Mängeln wie z.B. Brandlöcher, Dellen oder Löchern in der Konsole oder in der Verkleidungen gesucht wird. Bei abgefahren Reifen oder anstehenden Inspektionen kann der Leasingnehmer ebenfalls mit zusätzlichen Kosten rechnen. Es empfiehlt sich also eine professionelle Reinigung an dem Fahrzeug durchführen zu lassen, da der erste optische Eindruck oftmals Kosten ersparen kann. Hier sind die wichtigsten Punkte aufgelistet, die eine Nachzahlung vermeiden.
1) Autopflege - Das Fahrzeug sollte regelmäßig gereinigt und gewaschen werden. Des Weiteren empfehlen wir eine profesionelle Reinigung vor Rückgabe des Autos durchführen zu lassen.
2) Vorbereitung - Kratzer, Beulen oder andere Schäden sollten vor Rückgabe dokumentiert sein. Außerdem sollten Sie die Kosten für die Reparaturen ermitteln, damit Sie eine Diskussionsgrundlage haben.
3) Rückgabe - Seien Sie auf jeden Fall bei der Begutachtung des Fahrzeugs persönlich anwesend. Überprüfen Sie, am besten in Ruhe zu Hause, das erstellt Mängelprotokoll.
4) Widerspruch - Empfinden Sie die angesetzten Kosten für die Reparaturen zu hoch, so sollten Sie vor einem Widerspruch nicht zurückschrecken. Oftsmal gelten die Schäden auch als Gebrauchsspuren und sind aufgrund des Alters entstanden.
Übernahme nach Vertragende
Neben der Rücknahme des geleasten Fahrzeugs besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug für den Restwert zu kaufen. Spielt man mit diesem Gedanken, empfehlen wir, dass der Leasingnehmer sich diese Option schon bei Unterzeichnung des Leasingvertrags sichert und einen fixen Preis für das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit ausmacht. Vorsicht ist bei dem sogenannten Andienungsrecht geboten. Dabei behält sich der Leasinggeber das Recht vor, den Leasingnehmer nach Vertragslaufzeit zu zwingen, das Fahrzeug für den vereinbarten Preis zu kaufen. Die Möglichkeit besteht auch dann, wenn der Restwert des Fahrzeugs unter dem vereinbarten Kaufpreis liegt. Der Leasingnehmer ist hingegen nicht berechtigt das Fahrzeug für den vereinbarten Kaufpreis zu kaufen, wenn der Restwert über dem kalkulierten Preis liegt.