Unternehmen stehen oft vor der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs und stellen sich die Frage, ob Sie das Auto besser kaufen sollten oder ob die Leasingoption nicht sogar vorteilhafter wäre. Dabei sollte man zuerst einmal die Größe des Unternehmens betrachten und den Fahrzeugbedarf ermitteln. Werden nur 1-2 Fahrzeuge benötigt könnte man auch einen Kauf in Betracht ziehen, sollte der Fahrzeugbedarf jedoch Größer als 2 Fahrzeuge sein, so empfehlen wir Ihnen das Leasing. Der größte Vorteil beim Leasing ist die Liquidität und diese kann für ein Unternehmen sehr wertvoll sein, da andere Inverstionen getätigt werden können. Umso größer der Fahrzeugbedarf ist, desto geringer wird die Liquidität bei einem Kauf des Autos.
Ein weiterer Punkt ist das Image. Werden die Fahrzeuge viel gefahren, oft von Kunden gesehen und haben eventuell sogar eine Aufschrift des Unternehmens auf der Karosserie, so wird das Leasing ebenfalls interessant. Wieso? Beim Leasing werden die Fahrzeuge nach 3-4 Jahren zur Leasinggesellschaft zurückgebracht und das neue Fahrzeug, somit auch das aktuellste Modell, mitgenommen. Der Eindruck von neuen und aktuelle Modellen ist deutlich besser als der von älteren Modellen.
Leasing eignet sich aber auch noch aus anderen Gründen für Unternehmen. Die Kosten für ein Fahrzeug können genau erfasst werden, wodurch das Unternehmen besser planen kann. Ein Neuwagenkauf kann zudem auch noch kompliziert und zeitintensiv sein, dies gilt auch für den Wiederverkauf des Fahrzeugs. Beim Leasing entfallen diese Punkte und die Zeit kann in das Unternehmen investiert werden.
Nicht zu vergessen ist der steuerliche Vorteil den das Leasing mit sich bringt. Denn die gesamte monatliche Leasingrate ist steuerlich absetzbar, sogar Sonderzahlungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf kann das Unternehmen den vollständigen Betrag nicht sofort vollständig absetzen, da die Fahrzeuge nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter zählen, sondern als Anlagevermögen. So wird das Fahrzeug meist über 6 Jahre abgeschrieben, wodurch der große steuerliche Vorteil im Anschaffungsjahr wegfällt. Wie umfassend die Abschreibungsdauer genau ist, kann der in der Afa Tabelle angegebenen Nutzungsdauer entnommen werden.
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