Schwierigkeiten beim Gewerbeleasing
Als Existenzgründer kann man der Leasingbank keine Sicherheiten vorlegen. Normalerweise nimmt die Bank anhand der Zahlen der vergangenen Jahre eine Einschätzung vor, wie hoch das Ausfallrisiko ist.
Als Gründer kann man solche Zahlen aber nicht vorlegen, was die Einschätzung des Ausfalls für die Bank unmöglich macht.
Ohne Sicherheit geht es nicht.
Dennoch gibt es für Existenzgründer Möglichkeiten, einen Leasingvertrag zu erhalten.
Die erste Möglichkeit als Existenzgründer einen Leasingvertrag zu erhalten ist einen Bürgen anzugeben. Dieser sollte über eine ausreichende Bonität verfügen. Intressant ist, dass man auch für sich selbst bürgen kann: Geht man dem Gewerbe lediglich in einer Nebenbeschäftigung nach, kann man manchmal mit seinem festen Einkommen auch für sein eigenes Gewerbe bürgen.
Die zweite Möglichkeit ist, eine Kaution zu hinterlegen. Diese liegt meist bei 20 bis 30% des Fahrzeugpreises. Am Ende der Leasingzeit bekommt man den Betrag wieder zurück. Sind Schäden am Fahrzeug entstanden, werden die Reparaturkosten von der Kaution abgezogen.
Als dritte Möglichkeit kommt eine Bankbürgschaft in Frage. Hier sprechen Sie am besten mit Ihrer Hausbank und lassen sich beraten. Meist werden für eine solche Bürgschaft aber Gebühren fällig.
Die letzte Möglichkeit besteht in einer sogenannten Leasingsonderzahlung. Das bedeutet, dass Sie eine Anzahlung leisten. Das senkt dann die monatliche Rate und verschafft dem Leasinggeber schon im Vorhinein eine gewisse Sicherheit.